Wir begleiten Sie während des Reha-Antrags

Übersicht

Ihre Reha in der Klinik Muschinsky

Unsere Klinik ist von allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen und den meisten Rentenversicherungsträgern für die stationäre und ambulante Behandlungen zugelassen und als beihilfefähig anerkannt. Der Weg zu uns ist einfach, denn die Klinik Muschinsky ist als Krankenhaus zugelassen (Behandlung nach § 39, SGB V), hat einen Leistungsvertrag nach § 21 SGB IX für die stationäre/ambulante Behandlung mit den Rentenversicherungen und einen Versorgungsvertrag nach § 111 für Zuweisungen nach § 40, SGB V. 

Wir empfehlen Ihnen zunächst Kontakt mit Ihrem behandelnden Arzt aufzunehmen. Dieser kann Ihre aktuelle medizinische Situation bewerten und Ihnen einen Verordnungsschein ausstellen, der für Ihre Rehabilitation benötigt wird. Diesen Schein können Sie anschließend dann bei Ihrer Krankenkasse einreichen, um eine Kostenübernahme zu beantragen.

Eine Reha als Anschlussheilbehandlung (AHB) beantragen

Wenn Sie eine AHB nach einem Krankenhausaufenthalt benötigen, können Sie sich darauf verlassen, dass der Sozialdienst in Ihrem Krankenhaus sich um die Antragsformalitäten kümmert. Dieser Service ist eine gezielte Entlastung für Sie als PatientIn, da Sie nach einem medizinischen Notfall wie einem Schlaganfall, Herzinfarkt oder einer anstrengenden Operation oft nicht in der Lage sind, sich um den Antrag zu kümmern. Trotzdem haben Sie selbstverständlich ein Mitspracherecht bei der Wahl der Klinik für Ihre AHB. 

Wunsch- und Wahlrecht bei der AHB: Ihr Gespräch mit dem Sozialdienst

Um eine erfolgreiche Anschlussheilbehandlung (AHB) zu gewährleisten, sollten Sie sich optimal auf das Gespräch mit dem/der Sozialdienstmitarbeiter/in vorbereiten. Es ist hilfreich, wenn Sie gut vorbereitet sind und klare Vorstellungen von Ihrem Wunsch-Reha-Aufenthalt haben. So haben die Sozialdienstmitarbeiter die Möglichkeit gezielt auf Ihre Wünsche einzugehen.

Die Suche nach der optimalen Rehaklinik

Bei der Wahl der richtigen Rehaklinik gibt es einige Faktoren zu berücksichtigen. Für eine AHB muss die Einrichtung innerhalb eines Umkreises von 200 Kilometern vom überweisenden Krankenhaus entfernt liegen. Außerdem sollte die Klinik medizinisch geeignet sein, um Ihre Erkrankung zu behandeln und Nebendiagnosen zu berücksichtigen. Sie sollten prüfen, ob die Klinik spezielle Therapieangebote hat, die für Sie wichtig sind. Persönliche Gründe, wie die Verfügbarkeit von Therapien in Ihrer Muttersprache oder die Möglichkeit, Ihr Kind während Ihrer Reha unterzubringen sind Argumente, die im Reha-Antrag dabei helfen können, Ihre Wunschklinik in Ihrem Reha-Antrag zu begründen.

Ihr Wunsch- und Wahlrecht

Ihr Kostenträger ist dazu verpflichtet Ihr Wunsch- und Wahlrecht zu beachten, sofern die Klinikwahl im Reha-Antrag überzeugend begründet ist. Dabei gilt: Je mehr Argumente Sie für Ihre Wunschklinik finden und mit der Hilfe des Sozialdienstmitarbeiters an den Kostenträger übergeben können, desto besser!

Nach dem Versand des Reha-Antrag

Nun wird Ihr Antrag vom Kostenträger geprüft. Da Ihr Aufenthalt im Krankenhaus zeitlich begrenzt, passiert dies in der Regel recht schnell. Der Sozialdienst wird schnellstmöglich vom Kostenträger über die Entscheidung informiert. Falls Ihr Reha-Antrag abgelehnt wurde, sind Sie dazu berechtigt Widerspruch einlegen.

Reha als Heilverfahren (HV) beantragen

Die Reha als Heilverfahren müssen Sie selbst bei Ihrem Kostenträger beantragen. Da der Vorgang manchmal etwas unübersichtlich ist, möchten wir Ihnen Hilfestellung geben und den Ablauf in drei Schritten erklären.

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Die richtige Klinik finden

Für die Wahl der besten Rehaklinik ist es wichtig, dass die Einrichtung medizinisch für die Behandlung der Erkrankung geeignet ist und das dafür notwendige Therapieangebot hat. Die Wahl kann auch hier durch persönliche Gründe, wie der Wohnortnähe oder der Notwendigkeit einer räumlichen Distanz zum Zuhause, beeinflusst werden. Es ist wichtig, die Wahl der Klinik schriftlich für den Kostenträger zu begründen und je mehr medizinische und persönliche Argumente dafür gefunden werden, desto besser.

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Der ärztliche Befundbericht

Bevor Sie mit der Reha beginnen können, benötigen Sie eine Empfehlung und Verordnung Ihres Haus- oder Facharztes. Dieser stellt Ihnen einen ärztlichen Befundbericht aus, der Ihre Erkrankungen und Einschränkungen dokumentiert und für den Reha-Antrag benötigt wird. Anschließend benötigen Sie die Antragsformulare, um Ihren Reha-Antrag zu vervollständigen. Diese unterscheiden sich von Kostenträger zu Kostenträger und stehen Ihnen dort direkt auf Nachfrage zur Verfügung.

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Einreichen des Antrags

Reichen Sie Ihren Reha-Antrag gemeinsam mit dem ärztlichen Befundbericht und der schriftlichen Begründung für Ihre Wunschklinik bei Ihrem Kostenträger (Krankenkasse oder Rentenversicherung) ein. Auch hier gilt: Wenn Ihr Reha-Antrag abgelehnt wurde, haben Sie das Recht Widerspruch einlzuegen.

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