Die Unterschiede im Überblick: Reha, Anschlussheilbehandlung, Kur

Übersicht

Rehabilitation hat viele Gesichter

Wenn Sie sich nach einer Operation oder einer schweren Erkrankung erholen müssen, kann Ihnen Ihr Arzt entweder eine Anschlussheilbehandlung (AHB) oder eine Rehabilitationsmaßnahme (Reha) empfehlen. Beide Maßnahmen haben das selbe Ziel: Sie sollen Ihnen dabei helfen, sich zu erholen und wieder fit zu werden. Allerdings gibt es einige wichtige Unterschiede zu beachten. 

Eine AHB wird normalerweise von Ihrer Krankenversicherung finanziert und direkt im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt durchgeführt. Dabei handelt es sich um eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme, die darauf abzielt, die körperliche und geistige Gesundheit zu verbessern. Eine Reha hingegen wird von der Krankenkasse oder Rentenversicherung bezahlt und kann unabhängig von einem Krankenhausaufenthalt durchgeführt werden. Auch sie zielt darauf ab, die körperliche und geistige Gesundheit zu verbessern, jedoch zusätzlich auch die Wiederherstellung der beruflichen Fähigkeiten und der sozialen Integration zu gewährleisten.

Ob Ihre Versicherung die Kosten für eine AHB oder Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Reha übernimmt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In aller Regel wird eine AHB nach einem Krankenhausaufenthalt empfohlen, während eine Reha auch in anderen Fällen, wie beispielsweise einer chronischen Erkrankungen, durchgeführt werden kann. Welche Leistungen in welchem Fall übernommen werden, hängt oftmals von den individuellen Umständen ab und sollte mit dem Arzt und den Versicherungen besprochen werden.

Anschlussheilbehandlung

Eine Anschlussheilbehandlung (AHB) ist eine wichtige Phase der medizinischen Rehabilitation nach einer Operation oder einem schweren Krankheitsverlauf. Sie findet direkt im Anschluss an den Klinikaufenthalt statt und dauert in der Regel mehrere Wochen. Eine AHB ist für Sie sinnvoll, wenn es darum geht, sie wieder fit für den Alltag zu machen und um Ihre Wiedereingliederung in das Berufsleben zu unterstützen. Im Vergleich zur Reha bietet die AHB eine intensivere Betreuung und eine engere Abstimmung mit den Ärzten/ Ärztinnen und Therapeuten/ Therapeutinnen, um den bestmöglichen Erfolg zu erzielen.

Reha (Heilverfahren)

Eine Rehabilitation (kurz: Reha) ist ein Heilverfahren, das darauf abzielt, Patienten/ Patientinnen bei chronischen Erkrankungen, nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall zurück in ein selbstständiges und eigenverantwortliches Leben zu begleiten und die Erwerbsfähigkeit zu erhalten. Eine Reha ist immer dann sinnvoll, wenn eine umfassende Behandlung und Betreuung erforderlich ist, um die körperliche und psychische Gesundheit des/ der PatientIn wiederherzustellen. Im Vergleich zur Kur oder AHB ist die Reha auf eine langfristige Wirkung ausgerichtet und umfasst neben medizinischer Therapie auch eine gezielte berufliche und soziale Rehabilitation. Grundsätzlich hat jeder das Recht, alle vier Jahre, eine Rehabilitationsmaßnahme in Anspruch zu nehmen.

Kur

Eine Kur ist eine Maßnahme zur Vorbeugung und Behandlung von chronischen Erkrankungen oder zur Regeneration bei Burnout und Erschöpfung. Eine Kur kann sinnvoll sein, wenn eine Entlastung vom Alltag und eine intensive Regeneration notwendig sind. Im Vergleich zur Reha oder AHB ist eine Kur jedoch weniger auf eine umfassende medizinische Therapie ausgerichtet, sondern mehr auf die Stärkung der körperlichen und seelischen Gesundheit durch Entspannung, Bewegung und gesunde Ernährung.

Übernimmt die private Krankenversicherung die Kosten für eine Kur?

Ob und in welchem Umfang eine private Krankenversicherung die Kosten für eine Kur übernimmt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Art der Erkrankung, dem gewählten Tarif und den individuellen Vertragsbedingungen. In der Regel werden Kuren von privaten Krankenversicherungen jedoch nur dann übernommen, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht und diese vom behandelnden Arzt bescheinigt wird. Es empfiehlt sich daher, im Vorfeld einer Kur die genauen Bedingungen und Möglichkeiten mit der Versicherung abzuklären.

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