Infos für Kostenträger
Zulassungen
Das Behandlungsspektrum der Fachklinik für Orthopädie & Schmerztherapie umfasst alle klinisch-stationären Maßnahmen in den Fachbereichen Orthopädie und Schmerztherapie, die im Rahmen einer stationären Weiterbehandlung oder einer Anschlussheilbehandlung zu erbringen sind.
Anerkennung durch gesetzliche Sozialversicherungsträger:
- Krankenhauszulassung nach § 39 SGB V
- Versorgungsvertrag gemäß § 111 SGB V und Zuweisungen nach § 40 SGB V
- DRV Deutsche Rentenversicherung · Leistungsvertrag nach § 38 SGB IX (vertragliche Regelungen über die Ausführungen von Leistungen für die Rehabilitationsträger · federführend ist die DRV Braunschweig/Hannover)
- Ambulante Rehabilitation
- IRENA-Programm
- MTT-Programm
- BGSW-Verfahren der Unfallversicherung
- Ambulanz für Physiotherapie, Ergotherapie, Podologie
Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP) der Unfallversicherungsträger.
Unsere Klinik ist als beihilfefähig nach den Beihilfevorschriften des Öffentlichen Dienstes anerkannt.
Downloads
Hier stehen Ihnen verschiedene Informationsquellen unserer Klinik als PDF-Dateien zur Verfügung